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Darf das Migrationsamt Wohnungskontrollen durchführen?
Wenn das Migrationsamt den Verdacht hegt, jemand habe sich per Heirat eine Aufenthaltsbewilligung erschlichen, können Wohnungskontrollen durchgeführt werden. Dagegen hat ein Paar geklagt, nun entscheidet das Bundesgericht über solche Wohnungskontrollen.
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