Das Beschwerderecht bei bestimmten Wasserkraftprojekten in den Alpen soll nicht gänzlich, sondern nur punktuell eingeschränkt werden. National- und Ständerat konnten sich am Dienstag auf einen Kompromiss einigen. Die Debatte zeigt, dass es sich beim Verbandsbeschwerderecht um ein hohes Gut handelt.

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Das hohe Gut des Verbandsbeschwerderechts
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