Im Schweizer Strafgesetzbuch ist klar definiert, für welche Delikte straffällige Ausländer des Landes verwiesen werden. Ausschaffungen müssen aber dem Prinzip der Verhältnismässigkeit genügen. Am Donnerstag hat das Bundesgericht die Härtefall-Klausel zum ersten Mal angewendet.
Härtefall-Klausel auf Bewährungsprobe
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