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Mord soll in der Schweiz nicht mehr verjähren
Der Ständerat hat einer Gesetzesänderung zugestimmt, wonach Mord in der Schweiz nicht mehr verjähren soll. Aktuell gilt bei Mordfällen eine Verjährungsfrist von 30 Jahren.
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Der Ständerat hat einer Gesetzesänderung zugestimmt, wonach Mord in der Schweiz nicht mehr verjähren soll. Aktuell gilt bei Mordfällen eine Verjährungsfrist von 30 Jahren.