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Schutzstatus S hängt neu von Herkunftsregion ab

Der sogenannte Schutzstatus S wird für Ukrainerinnen und Ukrainer, die in die Schweiz kommen, eingeschränkt. Ab dem 1. November erhält ihn nur noch, wer aus einer ukrainischen Region stammt, die von Russland besetzt oder von intensiven Kampfhandlungen betroffen ist. Ist das umsetzbar?

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