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17.11.2025, 18:00 Uhr Tessin: Anzeigepflicht bei kirchlichen Missbrauchsfällen
Das Tessiner Parlament entscheidet über eine Anzeigepflicht bei Missbräuchen in der Kirche. Kirchenverantwortliche müssten demnach jeden Missbrauchsfall – und auch jeden Verdacht – innerhalb von 30 Tagen den Strafverfolgungsbehörden melden. Ein Novum in der Schweiz.
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