03.07.2026, 08:10 Uhr Bundesgerichtsentscheid zu Arztgeheimnis
Das Bundesgericht hat entschieden, dass nach dem Tod eines Patienten selbst dessen Hausarzt keine Einsicht in die Klinikakten erhalten darf, um für die Angehörigen mögliche Behandlungsfehler aufzuklären. +++ Weiteres Thema: Was beachten, wenn Hund und Katze während der Ferien daheimbleiben?
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