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In St. Gallen hat am Wochenende ein Mann nach 11 Tagen seinen Hungerstreik beendet. Er hat gegen sein abgelehntes Asylgesuch protestiert. Für die Behörden stellt sich die Grundsatzfrage: Wie reagiert man als Rechtsstaat, wenn jemand den eigenen Körper als Protestmittel einsetzt?
Ende Jahr braucht die Uno einen neuen Generalsekretär. Jede der fünf Uno-Vetomächte kann Kandidierende verhindern. Deshalb sind die Bewerberinnen und Bewerber auf ihr Wohlwollen angewiesen. Und genau das wird laut einer neuen Untersuchung oft rücksichtslos ausgenutzt.
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