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15.05.2026, 07:15 Uhr Kampf ums Ständemehr: Müssen die EU-Verträge in die Verfassung?

Die Staatspolitische Kommission des Ständerats findet: Für das neue EU-Paket braucht es eine Verfassungsänderung. Somit müsste das Volk zwingend darüber abstimmen und die Mehrheit der Kantone müsste zustimmen.

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Haben die neuen Bilateralen Verfassungsrang? Ja, findet die zuständige Kommission im Ständerat. Sie schlägt eine Verfassungsbestimmung vor, mit der die neuen EU-Verträge explizit eine Bestimmung der Masseneinwanderungsinitiative übersteuern. Zudem soll Schweizer Recht explizit Vorrang vor dem EU-Vertragsrecht haben. Damit widerspricht die Kommission dem Bundesrat und der rechtlichen Einschätzung des Bundesamts für Justiz. Die Regierung sieht kein obligatorisches Referendum für das EU-Paket vor. Doch innerhalb der Kommission ist das Thema hochumstritten.

In der «Politik Debatte» diskutieren:
· Petra Gössi, Ständerätin FDP, Kanton Schwyz
· Tiana Moser, Ständerätin GLP, Kanton Zürich

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