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Der Archivar Es bestand kein Grund mehr, Frauen das Wahlrecht zu verweigern

27. November 1990. Ein kalter Dienstag, 10:00 Uhr, Bundesgericht, grosser Saal: sieben Richter beraten. Um 13:20 Uhr fällt die Entscheidung. Einstimmig. Frauen in Appenzell-Innerrhoden dürfen wählen. Ein halbes Jahr vorher hatte die Landsgemeinde noch gegen das Frauenwahlrecht gestimmt.

Das Urteil hat einen konkreten Vorlauf. Der beginnt 1989. Im Kanton Appenzell-Innerrhoden (I. Rh.) ärgert sich eine Frau. Sie unternimmt etwas. Im Bundesgerichtsentscheid wird es 18 Monate später heissen: «Am 5. April 1989 stellte Theresa Rohner bei der Standeskommission des Kantons Appenzell I. Rh. das Gesuch, es sei ihr die aktive Teilnahme an der Landsgemeinde vom 30. April 1989 zu bewilligen.» Die Standeskommission lehnt dieses Gesuch zwei Wochen vor der Landsgemeinde ab.

Wir haben andere wichtige Geschäfte

Portrait Theresa Rohner
Legende: Theresa Rohner reichte Beschwerde beim Bundesgericht in Lausanne ein. Keystone

Theresa Rohner wendet sich ans Bundesgericht. Dies gibt die Beschwerde an die nächste Landsgemeinde. Die soll am 29. April 1990 zusammentreten und über das Frauenstimmrecht entscheiden. Die Abstimmung ist filmisch dokumentiert: ein grosser Platz voller Menschen.

Der Antrag wird vorgetragen. Dann kommt`s zur Abstimmung: «Wer dem Landsgemeindebeschluss über die Einführung des Frauen Stimm- und Wahlrecht zustimmen will, der bezeuge es mit der Hand.» Männer heben die Arme, eine überschaubare Zahl.

Archivperlen

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Das Archiv von SRF ist ein fulminanter Fundus, ein audiovisuelles Gedächtnis, in Schwarz-weiss oder Farbe, analog oder digital. Wichtiges und Unwichtiges, Überholtes und allzeit Gültiges, Alltag und grosse Weltgeschichte.

Im Player von SRF sind eine Vielzahl von «Perlen», die Ihnen online zugänglich sind sowie im Archivkanal auf Youtube.

Das Gegenmehr: Arme strecken sich in die Höhe. Die Mehrheit ist deutlich: «Das zweite Mehr ist das grössere Mehr. Der Antrag ist abgelehnt.» Jubel, Buhrufe. Der Landammann unterbricht: «Alle Ruhe bitte! Wir haben noch andere wichtige Geschäfte. Geschäft neun, das Gesetz über die Versorgung mit Radio- und Fernsehprogramm.»

Zwei Initiantengruppen ziehen vor Bundesgericht

Einen Monat später: 29. Mai 1990. Ursula Baumann und «weitere 52 im Kanton Appenzell I. Rh. wohnhafte Frauen erheben staatsrechtliche Beschwerde gegen den Landsgemeindebeschluss», heisst es später im Bundesgerichtsentscheid.

Mario Sonderegger und 48 weitere Männer erheben eine «im wesentlichen gleichlautende staatsrechtliche Beschwerde.» Der Fall landet doch noch beim Bundesgericht.

Theresa Rohner vor Bundesgericht
Legende: Theresa Rohner am 27.11.1990 vor dem Bundesgericht. Den Telefonstecker wird sie vorsichtshalber ausgezogen lassen. Keystone

Die Initianten werden angefeindet. Theresa Rohner wird mit anonymen Anrufen belästigt, unangenehme, bedrohliche. Sie wird, wie sie später sagt, für Monate den Stecker rausziehen. Die Gegner des Frauenstimmrechts argumentieren mit dem kantonalen Recht. Darin heisse es «Landleute und Schweizer» dürfen abstimmen. Damit seien keine Frauen gemeint. Und noch etwas: Die Bundesverfassung lege fest, dass bei Wahlen in Kantonen und Gemeinden das kantonale Recht vorbehalten bleibe. Danach sei es vollends legitim, dass Frauen in Appenzell I. Rh. nicht wählen dürfen.

One Woman – One Vote

Dann kommt jener Dienstag im November. Das Bundesgericht entscheidet einstimmig über das Frauenwahlrecht auf kantonaler Ebene: «Wer den Frauen dieses Recht verweigert, verstösst gegen die Bundesverfassung.»

So unmissverständlich und ultimativ kommt selten ein Entscheid. Ohne Wenn und Aber. Eine Richterin kommentiert mit den Worten: «Fast zehn Jahre nach Annahme des Gleichberechtigungsartikels besteht kein sachlicher Grund mehr, den Frauen das Stimmrecht zu verweigern.»

Das Echo ist gewaltig

Der Tagesanzeiger titelt: «Auch Frauen sind Landleute.» Das «Journal de Geneve» stellt mit Genugtuung zwischen sachlichen Nachrichtenzeilen fest: «Le dernier bastion tombe.» «The Economist» schreibt: «The end is nigh. The end of men only voting, that is.» Von der «Weltwoche» über «Der Spiegel» bis zur «Herald Tribune» begrüsst man das Urteil – die grossen Pariser Zeitungen jubeln.

Ravioli und Demokratie

Zuhause im Kanton jedoch erweisen sich die Verlierer als überwiegend schlechte. So beschreiben das jedenfalls die «NZZ» und der «Tagesanzeiger». Reaktionen: «Nur faule Weiber, die den ganzen Tag im Café herum sitzen und fünf vor zwölf eine Raviolibüchse öffnen, wollen das Stimmrecht.» Oder: «Die Schönsten sind es nicht, die jetzt ein offenes Maul haben.» Oder: «Die Frauen sollen lieber in den Spitälern die Nachthäfen leeren und Hintern putzen.» Der Eine und der Andere sieht das Ende der Demokratie. Lausanne habe da gar nichts zu entscheiden, heisst es: «Das dürfen die gar nicht.» Die Versammlungsplätze seien zu klein, um bei Abstimmungen auch Frauen zu fassen. Versammlungsräume würden gar stickig, wenn Frauen darin seien. So heisst es, damals, 1990.

Und heute?

Das ist 24 Jahre her. Jüngste Vergangenheit. Aber fast vergessen. Die Zeit zwischen 1989 und 1990 ist wegen anderer nationaler Ereignisse in Erinnerung: Die Fichenaffäre und der Rücktritt von Elisabeth Kopp. Den Rücktritt gibt sie 1989 bekannt, im Februar 1990 wird er rechtskräftig.

Das Frauenstimmrecht war Geschäft Nummer 8 auf der Tagesordnung der Landsgemeinde, mehr nicht. In der internationalen Berichterstattung setzt sich der Tenor durch, es gehe ums Frauenwahlrecht. Dass sich das damals auf kantonale Wahlen bezieht, geht unter. Bei Testwahlen im Vorfeld spricht sich die Mehrheit der Frauen gegen das Wahlrecht aus.

Genau genommen entzündet sich 1990 an der Diskussion ums kantonale Frauenwahlrecht noch eine ganz andere Diskussion. Nämlich die Diskussion über die Rolle der Frau. Im Zischtigs-Club wird heiss diskutiert. Aber, es gibt eben auch andere Stimmen: «Ravioli und Demokratie» trifft nicht nur den Zeitgeist unter Männern, sondern auch unter vielen Frauen, damals, 1990, in Appenzell-Innerrhoden.

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