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Aargau Solothurn Bundesgericht bestätigt Urteil gegen Ambulanzfahrerin von Dättwil

Das Bundesgericht bestätigt den Schuldspruch wegen fahrlässiger Tötung gegen eine Ambulanzfahrerin, die 2009 im aargauischen Dättwil den Unfall eines Motorradlenkers verursacht hat. Laut den Bundesrichtern hat sie beim Überfahren einer Kreuzung nicht die nötige Vorsicht walten lassen.

Der Unfall hatte sich am 30. März 2009 unmittelbar vor dem Kantonsspital Baden in Dättwil ereignet. Ein Ambulanzfahrzeug hatte die Kreuzung Badenerstrasse/Dättwilerstrasse mit Blaulicht und Sirene bei Rot überfahren. Dabei kam von links aus Richtung Birmenstorf ein 53 Jahre alter Deutscher auf seinem Motorrad, der auf seiner Spur Grün hatte. Er übersah die Ambulanz und prallte in die Seite des Fahrzeugs. Bei der heftigen Kollision erlitt der Mann tödliche Verletzungen.

Beschwerde abgewiesen

Das Aargauer Obergericht sprach die Ambulanzfahrerin 2012 der fahrlässigen Tötung schuldig und verurteilte sie zu einer bedingten Geldstrafe von 60 Tagessätzen à 50 Franken und 750 Franken Busse. Das Bundesgericht hat diesen Entscheid nun bestätigt und die Beschwerde der Frau abgewiesen.

Ein Ambulanzfahrzeug rast über einen Fussgängerstreifen
Legende: Der Unfall geschah direkt vor dem Kantonsspital Baden. Die Ambulanzfahrerin war nicht vorsichtig genug, so das Urteil. Keystone (Symbolbild)

Die Richter in Lausanne teilen die Ansicht ihrer Aargauer Kollegen, wonach die Betroffene beim Überfahren der Kreuzung nicht die notwendige Vorsicht hat walten lassen. Vorzuwerfen sei ihr im Wesentlichen, dass sie die Spur des Töfflenkers überfahren habe, ohne sich genügend zu versichern, dass kein Verkehr nahe.

Das Passieren der komplexen Kreuzung habe höchste Sorgfalt erfordert. Diese habe die Frau missen lassen und den Motorradfahrer einfach übersehen. Laut Gericht wäre aufgrund der konkreten Situation eine Reduktion der Geschwindigkeit, beziehungsweise ein Vortasten oder gar ein Sicherheitshalt angemessen gewesen.

Dem Opfer selber sei zwar eine unaufmerksame Fahrweise und eine übersetzte Geschwindigkeit vorzuwerfen. Beides sei aber nicht derart ungewöhnlich, dass die Ambulanzfahrerin damit schlichtweg nicht hätte rechnen müssen und ihr eigenes Fehlverhalten dadurch in den Hintergrund gedrängt würde.

Ambulanzfahrer werden vom Urteil verunsichert

Beim Verein der Schweizer Rettungssanitäter ist man vom Bundesgerichtsurteil nicht begeistert. Vorstandsmitglied Andreas Jöhl sagt gegenüber dem Regionaljournal Aargau Solothurn: «Es macht es nicht einfacher, wenn die Rettungssanitäter auf Einsatzfahrt auch noch das Verhalten der übrigen Verkehrsteilnehmer kontrollieren müssen.»

Zwar betont der Verein, dass solche Unfälle nur sehr selten geschähen. Bei den vielen täglichen Einsätzen von Ambulanzen in der ganzen Schweiz passiere nur bei einem kleinen Bruchteil ein Unfall. Trotzdem müsse man sich nun überlegen, ob man vielleicht Massnahmen ergreifen müsste. Denkbar wären laut Jöhl andere Signale, wie grellere Lichter oder eine lautere Sirene.

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