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Gewalt unter Fans Fussballfan nach Krawallen in Aarau freigesprochen

  • Nach Krawallen im Oktober 2014 hatte das Aargauer Obergericht einen Anhänger des FC St. Gallen wegen Landfriedensbruch verurteilt.
  • Das Bundesgericht korrigiert dieses Urteil nun jedoch und spricht den Mann frei.
  • Der Schuldspruch des Aargauer Obergerichts beruhe «letztlich auf spekulativen Annahmen», heisst es im Urteil.
  • Der Mann wurde kurz vor einer Schlägerei gefilmt, aber nicht während einer konkreten Straftat.

Zu den Auseinandersetzungen zwischen den Fans war es nach dem Fussballspiel FC Aarau-FC St. Gallen am 18. Oktober 2014 gekommen. Rund 340 Fans reisten aus der Ostschweiz nach Aarau. Die meisten blieben aus Protest gegen die angeblich hohen Eintrittpreise dem Stadion Brügglifeld fern.

Sie trafen sich vielmehr auf der Bahnhofstrasse vor einem Pub, in dem viele Fans des FC Aarau verkehren. Die Anhänger traktierten sich gemäss Staatsanwaltschaft gegenseitig mit Faust- und Beinschlägen. Sie bewarfen sich auch mit Gläsern, Flaschen und pyrotechnischen Gegenständen.

Audio
Bundesgericht korrgiert Urteil des Aargauer Obergerichts
aus Regionaljournal Aargau Solothurn vom 23.03.2018.
abspielen. Laufzeit 56 Sekunden.

Bei der Verurteilung wegen Landfriedensbruch hatte sich das Obergericht auf eine Videosequenz gestützt. Diese zeigte, wie der Mann in vorderster Reihe in Richtung Polizeibarriere und des dahinter befindlichen gegnerischen Lagers gestikulierte.

Das Video alleine reiche aber nicht für eine Verurteilung, urteilt das Bundesgericht. Dies weil die Aufnahmen die konkreten Straftaten nicht zeigen würden. Die Teilnahme an der gewalttätigen Zusammenrottung sei individuell nachzuweisen.

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