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Ausschaffungshaft in Realta Kritik an den Haftbedingungen

In rund 20 Punkten kritisiert die Kommission NKVF die Bedingungen der Ausschaffungshaft in Realta. Und sie kommt zusammenfassend zum Schluss: «Die Abteilung für den Vollzug der ausländerrechtlichen Administrativhaft weist einen zu starken Gefängnischarakter auf.»

Abgewiesene Asylbewerber haben Anspruch auf lockerere Haftbedingungen als verurteilte Straftäter. Deshalb die Kritik der Kommission. Der Bündner Justizdirektor Christian Rathgeb versteht die grundsätzliche Kritik der Kommission: «Die Anstalt wurde für den Strafvollzug und nicht für die Ausschaffungshaft gebaut.»

Der Gebäudekomplex von oben.
Legende: Blick auf die Justozvollzugsanstalt Realta. gr.ch

Unter anderem heisst es im kürzlich publizierten Bericht der NKVF, der Spazierhof sei für die Menschen in Ausschaffungshaft zu klein und der Himmel sei nur durch ein Gitter zu sehen, das an hohen Mauern angebracht ist. In ihrer Antwort schreibt die Regierung, man prüfe, ob man dies mit baulichen Massnahmen verbessern könne.

Ein anderer Kritikpunkt, heisst es in der Regierungsantwort, gebe intern bereits viel zu reden. Die Ausschaffungshäftlinge in Realta müssen nämlich Gefängniskleidung tragen. Dies sei zu ändern, so die Kommission. Der Kanton will auch dies prüfen.

Audio
Die Kritik und die Reaktion des Kantons.
aus Regionaljournal Graubünden vom 05.06.2018.
abspielen. Laufzeit 3 Minuten 14 Sekunden.

Die oben genannten Beispiele widerspiegeln, wie die Regierung auf die Kritik reagiert. In den meisten Punkten versucht man den Forderungen aus Bern nachzukommen oder hat dies bereits getan. So sind die Besucher- und Aufenthaltsräume freundlicher gestaltet worden.

Kein Gehör hat man in Graubünden dafür, dass die Kommission die Zellenöffnungszeiten bemängelt. Während sieben Stunden täglich können die Ausschaffungshäftlinge ihre Zellen verlassen. Zu wenig, findet die NKVF. Man solle die Zellen nur nachts schliessen.

«Dafür bräuchten wir mehr Mitarbeiter», sagt Christian Rathgeb. Diesen Punkt könne man deshalb derzeit nicht ändern. Für Rathgeb ist aber klar: es braucht Änderungen. Denn die Ausschaffungshaft bleibt auch nach Inbetriebnahme des neuen Gefängnisses im heutigen Gebäude.

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