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Graubünden Heikle Abstimmung über Münstertaler Gemeindeverfassung

Der Gemeindevorstand im Münstertal setzt sich heute aus je einer Person für jede Fraktion zusammen. Da man nicht genügend Leute für diese Ämter findet, soll diese Regel abgeschafft werden. Eine ähnliche Abstimmung ist im Lugnez geplant. Keine Freude an dieser Entwicklung hat der Kanton.

Vor acht Jahren haben sich die sechs Gemeinden des Münstertals zusammengeschlossen. Damals wurde entschieden, dass sich der Gemeindevorstand in Zukunft mit je einer Person aus den kleinen und mit zwei Personen aus der grössten Fraktion zusammensetzt.

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Neue Gemeindeverfassung wegen zu wenig Leuten (18.02.2016)
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Inzwischen sei dieses Modell überholt, sagt der Gemeindepräsident Arno Lamprecht. «Wir finden nicht genügend Leute aus den einzelnen Fraktionen, daher wollen wir diese Regel abschaffen. Es soll keine Rolle mehr spielen aus welchem Teil des Tales die Gemeindevertreter kommen». Die Gemeindeversammlung hat bereits grünes Licht gegeben für diese Änderung in der Gemeindeverfassung. Ende Monat braucht es noch eine Urnenabstimmung. Danach muss auch die Regierung noch grünes Licht geben in dieser Sache.

Ähnlicher Fall im Lugnez

Beschäftigen wird sich die Regierung nicht nur mit der geplanten Verfassungsänderung im Münstertal, sondern auch mit jener im Lugnez. Auch dort will man die Bestimmungen für Wahlen ändern. Der Gemeinderat soll von neun auf fünf Mitglieder verkleinert werden. Auch hier begründen die Verantwortlichen den Schritt damit, dass man nicht genügend Leute für die politischen Ämter finde.

Regierung nicht erfreut

Diese Entwicklungen betrachtet man beim Kanton mit Argwohn. «Wir haben keine Freude, wenn Gemeindeverfassungen bereits kurze Zeit nach Gemeindefusionen geändert werden», unterstreicht Thomas Kollegger vom Amt für Gemeinden eine Aussage, welche die zuständige Regierungsrätin Barbara Janom, bereits letzte Woche im Regionaljournal Graubünden gemacht hat.

Weiter heisst es vom Amt für Gemeinden, man könne die Abstimmungen im Münstertal und im Lugnez nicht direkt vergleichen. Grundsätzlich geht es in beiden Fällen aber um die Frage, ob und nach welcher Zeitdauer Fusionsverträge abgeändert werden dürfen oder eben nicht.

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