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Zentralschweiz Luzerner Parlament will nichts ändern bei den Unternehmenssteuern

Im Kanton Luzern sollen weiterhin die schweizweit tiefsten Unternehmensgewinnsteuern gelten. Das Parlament lehnt eine Volksinitiative ab, welche die Halbierung zur Hälfte rückgängig machen will. Auf einen Gegenvorschlag wird verzichtet.

Das Parlament entschied mit 88 zu 24 Stimmen, die Initiative «für faire Unternehmenssteuern» den Stimmberechtigten ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung zu empfehlen. Die Initiative war von linken Gruppierungen eingereicht worden. Den Gegenvorschlag verwarf das Parlament mit 83 zu 15 Stimmen bei 18 Enthaltungen (SP).

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Parlamentsdebatte zur Steuerinitiative (04.11.2015)
01:50 min
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Der Kanton Luzern hatte zwischen 2009 und 2014 die Steuerbelastung für Unternehmen um 62,5 Prozent gesenkt. Per 2014 halbierte er die Unternehmensgewinnsteuer von 3 Prozent auf ein schweizweit rekordtiefes Niveau. Die Initiative will den Steuersatz wieder von 1,5 Prozent auf 2,25 Prozent anheben.

Der Gegenvorschlag, den die Regierung ausgearbeitet hatte, sah die Einführung von Minimalsteuern für Kapitalgesellschaften und Genossenschaften vor. Ausserdem hätten Firmenbesitzer bei Einkommen aus ihren Firmenbeteiligungen weniger stark entlastet werden sollen. Damit wäre eine Bestimmung der geplanten Unternehmenssteuerreform III des Bundes vorgezogen worden.

Keine Änderung erwünscht

Die drei grossen Fraktionen SVP, FDP und CVP lehnten Initiative und Gegenvorschlag ab. Die CVP sei zwar nicht grundsätzlich gegen höhere Einnahmen, wenn dies zum Erhalt der Leistungsfähigkeit des Kantons nötig werde. Erwin Arnold sagte aber, Änderungen dürften nicht als Einzelmassnahme daherkommen.

Hans Stutz von den Grünen sagte, mit der moderaten Steuererhöhung, welche die Initiative verlangt, müssten die Unternehmen einen Beitrag zur Sanierung der Kantonsfinanzen leisten. Stutz' Fraktion stimmte auch dem Gegenvorschlag zu. Die GLP unterstützte den Gegenvorschlag, nicht aber die Initiative.

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