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Zuger Kirschtorte
Aus Tagesschau vom 24.03.2015.
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Zentralschweiz Zuger Kirschtorte muss aus dem Kanton Zug kommen

Die Zuger Kirschtorte ist neu geschützt und im Register der geschützten geografischen Angaben GGA. Sie darf neu ausschliesslich im Kanton Zug produziert werden und muss klare Kriterien in Bezug auf Grösse, Kirschherkunft oder Verzierung erfüllen.

Die Zuger Kirschtorte feiert 2015 ihr 100-jähriges Bestehen. Sie wurde 1915 in der Stadt Zug erfunden. Rechtzeitig zum Jubiläum wird sie nun ein offizielles kulinarisches Gut. Das Bundesamt für Landwirtschaft hat bekanntgegeben, dass die Kirschtorte ins Register der geschützten geografischen Angaben GGA aufgenommen wird. Vorangegangen waren Streitereien vor allem wegen der Herkunft des Kirsches.

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Klare Regeln für die Kirschtorte (24.3.2015)
03:04 min
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Pflichtenheft für Torte

Die offizielle Zuger Kirschtorte hat viele Kriterien zu erfüllen. So muss sie zum Beispiel rund sein, eine Höhe von 45 Millimeter haben, sie darf nur Zuger Kirsch oder Rigi Kirsch beinhalten und vor allem muss sie im Kanton Zug in Handarbeit produziert sein. «Wer die Kriterien nicht erfüllt, darf der Backware nur Kirschtorte und nicht Zuger Kirschtorte sagen», erklärt Paolo Degiorgi vom Bundesamt für Landwirtschaft.

«Waren vorbereitet»

Dass nun die meisten Confiseure ihr Produkt umbenennen müssen, komme nicht überraschend, sagt Matthias Bachmann, Mitbesitzer der grossen Confiserie Bachmann in Luzern. «Wir haben bereits vor über einem Jahr die Torte auf Kirschtorte umbenannt», sagt Matthias Bachmann. Er unterstütze aber, dass ein kulinarisches Erbe klare Vorgaben erhalte und geschützt werde.

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