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Bierdusche für Mario Fehr Keine übertriebene Untersuchung

Die Polizei habe nach der Provokation gegen Mario Fehr in angemessenem Umfang ermittelt, urteilt die Gesamtregierung.

Was war passiert?

Der Zürcher SP-Regierungsrat Mario Fehr besuchte im Mai 2017 ein Fussballspiel auf der Winterthurer Schützenwiese. In der Stadionbar wurde der Sicherheitsdirektor von einem Mann mit Bier überschüttet. Der Plastikbecher traf ihn zudem am Kopf, seine Kleider waren durchnässt. Wie sich später herausstellte, handelte es sich beim Bierwerfer ausgerechnet um den Sohn einer Thurgauer SP-Regierungsrätin.

Wie reagierte Mario Fehr?

Der Regierungsrat trat in der Folge den Rückzug an, verliess Bar und Fussballstadion und erstattete einige Tage danach Anzeige. Medienberichten zufolge soll Fehr die Kantonspolizei Zürich, die in seinem Sicherheitsdepartement angesiedelt ist, angewiesen haben, den Fall zu verfolgen – dies mit übermässigem Aufwand, so der Vorwurf.

Zwei Kantonsräte der Alternativen Liste haben daraufhin einen Vorstoss eingereicht. Sie verlangten, dass der Gesamtregierungsrat Stellung zu diesem Vorfall nimmt. Misstrauisch machte die Politiker vor allem, dass die Kantonspolizei Zürich die Ermittlungen aufnahm, obwohl für einen Fall in diesem Ausmass auch die Winterthurer Stadtpolizei zuständig sein könnte.

Was sagt nun der Gesamtregierungsrat?

Der Gesamtregierungsrat streitet die Vorwürfe ab. In seiner Antwort auf den Vorstoss der Alternativen Liste bekräftigt er, dass bei den Untersuchungen alles seine Richtigkeit gehabt habe. Die Ermittlungen seien von der Kantonspolizei Zürich durchgeführt worden, weil Fehr seine Anzeige dort aufgegeben habe. Weiter sei auch der Ermittlungsumfang angemessen gewesen, bekräftigt der Gesamtregierungsrat. Hätte eine Privatperson die Anzeige gemacht, hätte die Kantonspolizei genau gleich ermittelt.

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