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Personen- vor Güterverkehr? ZVV darf Halbstundentakt nach Bülach vorerst einführen

Wer hat Vorrang auf den Schienen – der Personen- oder der Güterverkehr? Um diese Frage geht es im Konflikt zwischen dem Zürcher Verkehrsverbund ZVV und dem Bundesamt für Verkehr BAV. Entzündet hat sich der Streit an der Strecke zwischen Bülach und Hardbrücke.

Das will der ZVV: Die S3 soll morgens und abends die Pendlerzüge zwischen Zürich und Bülach entlasten. Der ZVV hat mit der Planung dieser Verbindung bereits vor zehn Jahren begonnen. Die zusätzlichen S-Bahndoppelstockzüge sind bestellt. Können dieses nicht eingesetzt werden, habe dies finanzielle Verluste zur Folge, sagt der ZVV.

Das will das Bundesamt für Verkehr BAV: Weil der Personenverkehr stark wächst, bleibt dem Güterverkehr nur noch wenig Platz. Der Bund hat deshalb entschieden, dass der Personenverkehr den Güterverkehr nicht verdrängen darf. Genau dies würde auf der Strecke Hardbrücke-Bülach aber geschehen, und zwar beim 17:59 Uhr-Zug. Deshalb wehrt sich das BAV gegen die Fahrplanänderung.

Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden: Der ZVV darf den Halbstundentakt im Dezember 2018 morgens und abends einführen – allerdings nur provisorisch. Das Gericht hat inhaltlich noch nicht entschieden. Es hat aber festgehalten, dass die Verfahren vor Gericht nicht verhindern sollen, dass im Dezember 2018 ein neuer Fahrplan eingeführt wird.

Der Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts ist noch nicht definitiv. Das BAV hat ihn ans Bundesgericht weiter gezogen.

Audio
Zwischenentscheid im Streit um Bahntrasse
aus Regionaljournal Zürich Schaffhausen vom 12.07.2018.
abspielen. Laufzeit 2 Minuten 25 Sekunden.

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