Mehr Informationen dazu beim Bundesamt für Veterinärwesen
Ja, das Schweizer Tierschutzrecht gilt nicht nur auf dem Ganzjahresbetrieb, sondern auch auf den Sömmerungsbetrieben. Einige wenige Bestimmungen sind jedoch für das Sömmerungsgebiet spezifisch formuliert, um den besonderen Bedingungen auf der Alp Rechnung zu tragen. Dies betrifft z.B. den Witterungsschutz, den Zugang der Tiere zu Wasser und die Häufigkeit der Kontrolle der Tiere.