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Mittelalterliche Darstellung eines Hausbaus
Legende: Wer das Haus erbaute, liess es im Mittelalter bei einem Umzug nicht einfach zurück. gemeinfrei

Mobilität vor 500 Jahren Pack das Haus ein, wir gehen!

Im Mittelalter blieben Holzhäuser bei einem Umzug nicht stehen. Sie wurden mitgezügelt.

Heutzutage ist bereits der Umzug eines Klaviers eine echte Herausforderung. Im Mittelalter hätte man dafür nur ein müdes Lächeln übrig gehabt: Damals wurde bei einem Umzug das gesamte Haus in Einzelteile zerlegt und samt Hab und Gut an den neuen Wohnort transportiert.

Das Haus gehört zum Besitzer

«Immobilie» kommt von immobil wie unbeweglich : Häuser sind heute derart solide gebaut, dass niemand auf die Idee kommt, sie zu bewegen. Ausnahmen bestätigen die Regel.

Im Mittelalter war das anders: Die aus Holz gefertigten Ständer- und Blockbauten galten als mobile Fahrhabe und waren an ihre Besitzer und nicht an Grund und Boden gebunden. War das Lehensverhältnis eines Grundstücks beendet, nahm man das darauf eigenhändig erbaute Wohnhaus kurzerhand mit und baute es am nächsten Ort wieder auf. Damit das am Bestimmungsort problemlos möglich war, wurden die Holzbalken mit Zahlen versehen, sogenannten Abbundzeichen.

Die Kirche im Dorf behalten

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Nicht nur einzelne Häuser gingen auf Wanderschaft, ganze Dörfer verschoben sich aus politischen, rechtlichen oder wirtschaftlichen Gründen. Was dazu führen konnte, dass die Kirche als einziger Steinbau allein auf weiter Flur zurückblieb. Die Obrigkeit sorgte mit Mandaten dafür, dass dies nicht mehr vorkam und die Kirche im Dorf blieb.

Landwirtschaftliche Nebengebäude blieben in der Regel zurück und wurden als Aussteuer oder Abfindung versetzt.

Ohne Miststock auf die Reise

Die Mobilität der eigenen vier Wände war aber nicht nur bei einem Umzug von Vorteil. War das Haus mit der Zeit zu klein oder unpraktisch geworden, wurde es verkauft und der Gewinn in den Bau des neuen Hauses investiert.

Verliess ein Lehensnehmer ein Grundstück, hatte er auch schon mal den angelegten Miststock und den geflochtenen Gartenzaun dem Lehensgeber zu überlassen. Beide galten als Immobilien. Das hatte auch praktische Gründe: Miststock und Zaun dienten dem nächsten Lehensnehmer als Grundlage zur erfolgreichen Bewirtschaftung des Grundstücks.

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