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Bild: ZVG
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Ärger mit Parkplatzkontrollen von Parkon

Die Firma Parkon kontrolliert private Parkplätze. Für Besucher gelten dabei umstrittene Zusatzbedingungen. So verlangt Parkon die Zahlung einer Umtriebsentschädigung, wenn der Besucher nicht vom Gastgeber in einer speziellen App registriert wurde. Verschiedene Gerichte und Rechtsexperten sagen aber: Für solche Entschädigungen und richterliche Bussen ist nur der Text auf dem richterlichen Verbot massgebend. Irgendwelche Zusatzbedingungen, wie die Registrierung in einer App, Parkkarten oder Parkuhren seien nicht relevant, wenn sie über den Verbotstext hinausgehen.

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