16.07.2026, 08:10 Uhr Garantie: Pochen Sie auf Ihre Rechte!
Vom Gesetz her haben Sie bei einem Neukauf zwei Jahre Garantie. Ein Händler kann die Garantie nicht einschränken, aber in den AGB ausschliessen. Er muss die Kundschaft aber über den Ausschluss informieren. +++ Weiteres Thema: Fiese Tour von Swissnova-Care geht weiter.
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