Bei der Wohnungsbesichtigung füllt ein Interessent ein Anmeldeformular aus. Später zieht er seine Bewerbung zurück. «Espresso» sagt, weshalb Vermieter in solchen Fällen keine «Umtriebsentschädigung» verrechnen dürfen.

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«Muss ich eine Gebühr bezahlen, weil ich die Wohnung nicht will?»
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