Bei der Wohnungsbesichtigung füllt ein Interessent ein Anmeldeformular aus. Später zieht er seine Bewerbung zurück. «Espresso» sagt, weshalb Vermieter in solchen Fällen keine «Umtriebsentschädigung» verrechnen dürfen.
«Muss ich eine Gebühr bezahlen, weil ich die Wohnung nicht will?»
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