«My Sweet Lord» erschien Ende 1970 auf George Harrisons Erfolgsalbum «All Things Must Pass» und wurde weltweit ein Hit. Schon wenige Monate später verklagte der Musikverlag «Bright Tunes» Harrison wegen Urheberrechtsverletzung.
Der Vorwurf: Die Melodie von «My Sweet Lord» sei der 1963 veröffentlichten Hymne «He’s So Fine» von «The Chiffons» zu ähnlich. Harrison erklärte, er habe sich beim Schreiben vielmehr von «Oh Happy Day» inspirieren lassen und die Ähnlichkeiten nicht bewusst wahrgenommen.
Nach jahrelangen Auseinandersetzungen wurde der Fall 1976 von einem Gericht abschliessend beurteilt. Richter Richard Owen meinte, Harrison habe «He’s So fine» nicht absichtlich kopiert, aber unbewusst (subconsciously) plagiiert.
Damit wurde der Fall zu einem vielzitierten Beispiel für sogenanntes «unbewusstes musikalisches Kopieren». Am Ende musste Harrison rund 587'000 Dollar bezahlen. Der Erfolg von «My Sweet Lord» blieb davon zwar unberührt – die Debatte um Originalität und Inspiration in der Popmusik hält jedoch bis heute an.
Der Vorwurf: Die Melodie von «My Sweet Lord» sei der 1963 veröffentlichten Hymne «He’s So Fine» von «The Chiffons» zu ähnlich. Harrison erklärte, er habe sich beim Schreiben vielmehr von «Oh Happy Day» inspirieren lassen und die Ähnlichkeiten nicht bewusst wahrgenommen.
Nach jahrelangen Auseinandersetzungen wurde der Fall 1976 von einem Gericht abschliessend beurteilt. Richter Richard Owen meinte, Harrison habe «He’s So fine» nicht absichtlich kopiert, aber unbewusst (subconsciously) plagiiert.
Damit wurde der Fall zu einem vielzitierten Beispiel für sogenanntes «unbewusstes musikalisches Kopieren». Am Ende musste Harrison rund 587'000 Dollar bezahlen. Der Erfolg von «My Sweet Lord» blieb davon zwar unberührt – die Debatte um Originalität und Inspiration in der Popmusik hält jedoch bis heute an.