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Bundesgericht besiegelt Aus des Modellflugplatzes in Stetten

Das Bundesgericht hat entschieden, dass der Modellflugplatz in Stetten im Aargauer Reusstal zurückgebaut werden muss. Seit 1989 gibt es den Flugplatz. Die Baubewilligung der Gemeinde sei illegal, befand das Bundesgericht, weil im betroffenen Gebiet ein Flugplatz nicht zulässig sei.

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Weiter in der Sendung:
· Der Kanton Aargau suchte für das Gefängnis in Lenzburg einen neuen Anbieter für die Drohnenerkennung. Der bisherige Anbieter will das System künftig nicht mehr für zivile Zwecke, sondern nur noch für militärische Zwecke weiterführen. Es habe sich aber kein passender Anbieter beworben. Vorerst funktioniere das bisherige System noch zweifellos. Doch bei der Beschaffung von Ersatzteilen könnte es künftig Probleme geben.
· Sommerserie: 1 Stadt - 2 Länder. Was haben das deutsche und schweizerische Laufenburg gemeinsam und auf welcher Seite des Rheines ist man spendabler?

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