Drei Baselbieter Mieter hatten in ihrer Steuererklärung den Mietabzug eigenhändig von 1000 auf 2500 Franken heraufgesetzt, was die Steuerverwaltung jedoch nicht akzeptierte. Nach dem Steuergericht hat nun auch das Kantonsgericht die Beschwerde der Betroffenen abgewiesen. Der Ball liegt jetzt wieder bei der Politik.
Kantonsgericht Basel-Land: Mieter blitzen ab
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