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Dieser Artikel wurde am 28. Juni 2013 publiziert und im April 2026 mit einem Nachtrag ergänzt.
Im Zuger Kantonsgericht brodelt es intern schon länger. Die Richter haben das Heu nicht auf der gleichen Bühne. Einem Richter wird vorgeworfen, er erledige seine Arbeit nicht richtig. Jetzt wird eine Untersuchung eingeleitet.
Nachtrag vom April 2026
Die gegen den Zuger Kantonsrichter geführte Administrativuntersuchung wurde gemäss der Justizverwaltungsabteilung des Zuger Obergerichts «zufolge Vergleichs» abgeschrieben. Der Abschreibungsbeschluss vom 26. November 2014 enthält keine Feststellung einer Amtspflichtverletzung. Eine entsprechende Bestätigung des Obergerichts wurde im März 2026 bekannt.
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