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Es profitieren vor allem die Gutverdienenden

Eltern, die ihre Kinder in einer Kita oder bei einer Tagesmutter betreuen, sollen bei den Steuern stärker profitieren. Das hat der Bundesrat am Mittwoch beschlossen. Gleichzeitig verzichtet der Bundesrat nun aber darauf, den Kantonen einen Mindestabzug vorzuschreiben.

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