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Nur wenige Opfer von Zwangsmassnahmen fordern Entschädigung

Im Frühling 2017 hat das Parlament beschlossen, die Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen finanziell mit bis zu 25'000 Franken zu entschädigen. Dazu müssen die Betroffenen ein Gesuch einreichen. Doch bis jetzt hat das erst ein Bruchteil gemacht.

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