Im Zweifel für den Angeklagten - gegen dieses Grundprinzip verstosse die Konzernverantwortungs-Initiative, sagen die Gegner der Vorlage. Mit der Initiative werde die Beweislast umgekehrt, indem eine angeklagte Firma ihre Unschuld beweisen müsste. Was ist dran an diesem Vorwurf?

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Verstösst Konzernverantwortungsinitiative gegen «in dubio pro reo»?
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