Im Kanton Zürich ist es seit Anfang Jahr verboten, sich einen Rottweiler anzuschaffen. Ob das so bleibt, wird sich zeigen: Beim Bundesgericht ist eine Beschwerde des Schweizerischen Rottweiler-Clubs hängig. Bis dahin müssen Halterinnen und Halter von Rottweilern mit ihren Hunden zum Wesenstest.

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Zürich nimmt den Rottweiler an die kurze Leine
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