Zum Inhalt springen

Zurück ins Berufsleben

Die Invalidenversicherung ist hoch verschuldet. Ziel der letzten IV-Revision ist es deshalb, IV-Bezüger wieder ins Erwerbsleben einzugliedern. Mitmachen ist Pflicht. Dies hat das Bundesgericht in einem Urteil bestätigt.

Mehr von «Rendez-vous»