Das wichtigste zum Datenschutz:
- Möchtest du ein Bild a us dem Internet im Treff posten, brauchst du dafür die Erlaubnis vom Fotografen.
- Möchtest du ein Bild für eine Schularbeit benutzen, darfst du das problemlos, ohne die Erlaubnis vom Fotografen einzuholen.
- Wenn du ein Bild im Internet postest, auf dem andere Personen zu sehen sind, musst du sie zuerst fragen, ob sie damit einverstanden sind.
- Wenn du ein Kind fotografierst, das jünger als zwölf Jahre alt ist, müssen zudem seine Eltern damit einverstanden sein, wenn du das Bild postest.
«Zambo»: Darf ich ein Bild von meiner Freundin im Internet posten?
Jürg Tschirren: In der Schweiz gilt das sogenannte «Recht am eigenen Bild». Das heisst, jeder darf selber entscheiden, ob ein Bild von ihm veröffentlicht werden darf oder nicht. Du musst also deine Freundin vorher fragen, ob es okay ist, wenn du das Bild von ihr im «Zambo»-Treff oder auf anderen sozialen Medien postest. Wenn sie nicht einverstanden ist, darfst du das Bild auch nicht veröffentlichen.
Ich habe ein Bild von meiner Freundin gepostet, ohne sie zu fragen. Was mache ich jetzt?
Wenn du das Bild schon veröffentlicht hast, aber deine Freundin nichts davon weiss, dann frage sie unbedingt jetzt noch. Wenn sie tatsächlich etwas dagegen hat, dass das Bild von ihr im Netz gelandet ist, dann ist es deine Aufgabe dafür zu sorgen, dass es wieder gelöscht wird.
Ich möchte ein Bild von meiner Freundin posten, aber ihre Eltern sind dagegen. Was nun?
Grundsätzlich hast du ja das Recht am eigenen Bild und darfst selber entscheiden, was damit passiert. Aber Achtung: Das gilt nur, wenn du älter als zwölf Jahre alt bist. Bist du jünger, müssen deine Eltern mit allem einverstanden sein, was von dir im «Zambo»-Treff oder auf anderen sozialen Medien veröffentlicht wird.
Im Zusammenhang mit den Bildern im Netz stosse ich immer wieder auf das «Urheberrecht». Was ist das?
Das Urheberrecht regelt, wie bestimmte Werke aus der Kunst, Literatur, Musik oder eben auch der Fotografie geschützt sind. Das Urheberrecht bestimmt also, ob du ein Bild für eigene Zwecke verwenden darfst oder nicht.
Welche Fotos darf ich nun einfach so verwenden und welche sind geschützt?
In der Schweiz ist das ziemlich kompliziert. Die Bilder sind nur geschützt, wenn sie einen «individuellen Charakter» haben, das heisst, sie müssen auf eine ganz besondere Weise einzigartig sein. Wenn du zum Beispiel ein Bild von einer Katze auf der Strasse machst, ist das nicht geschützt. Das Bild könnte jeder machen. Wenn die Katze aber auf Einradfahrend auf einem Trapez turnt, dann ist das Foto geschützt.
Ich schreibe eine Arbeit für die Schule oder möchte einen Blog im «Zambo»-Treff schreiben. Darf ich ein Bild aus dem Internet dafür verwenden?
Wenn du ein Bild online posten möchtest und es nicht für die Nutzung freigegeben ist, dann musst du den Fotografen fragen, ob du das Bild verwenden darfst. Anders ist es bei Bildern, die du für die Schularbeit benutzen möchtest: Diese darfst du problemlos aus dem Internet kopieren und verwenden.
Und woher weiss ich, ob ein Bild für die Nutzung freigegeben ist oder nicht?
Bilder, die du problemlos einfach so verwenden kannst, nennt man «Creative Commons Bilder» . Vielleicht ist dir auch schon einmal ein «CC» in der Beschreibung von einem Bild gelesen – dann ist es frei. Auf Wikipedia zum Beispiel findest du viele Bilder, die für die Nutzung freigegeben sind. Wenn du bei diesen Bildern auf das CC klickst, findest du heraus, wofür du das Bild verwenden darfst und wofür nicht.
Noch Fragen? Wenn du dir bei etwas nicht sicher bist, kannst du deine Frage gerne per Mail an kontakt@srf.ch schicken. Wir helfen dir gerne weiter.