Du hast auf deinen Geburtstag ein Kätzchen bekommen. Du nennst es Simba und hängst ihr ein rotes Halsband mit deiner Adresse um. Vor zwei Wochen ist Simba verschwunden. Plötzlich siehst du dein Kätzchen bei deinem Nachbarn und er behauptet, dass es sein Kätzchen sei. Es kommt zum Streit. Wem gehört nun das Kätzchen?
1. Schritt: Schlichtungsbehörde
Da immer noch beide sagen, es sei ihr Kätzchen, gehst du mit dem Nachbarn zur Schlichtungsbehörde. Dieses Amt versucht das Problem mit euch beiden zusammen zu lösen, ohne dass es zu einem Gerichtsprozess kommt. Doch der Nachbar will nicht hören und zeigt dich an.
2. Schritt: Bezirksgericht
Beim Bezirksgericht wird die Klage untersucht. In einer Gerichtsverhandlung hört sich ein Richter beide Seiten der Geschichte an und urteilt danach, wer von euch beiden glaubwürdigere Beweise hat. Wenn jetzt dein Nachbar mit der Begründung des Urteils nicht einverstanden ist, kann er Beschwerde einreichen. Der Fall wird an ein höheres Gericht weitergeleitet.
3. Schritt: Obergericht
Das Obergericht schaut sich den Fall erneut an und beurteilt ihn auf dem gegebenen Wissen neu. Fürs Obergericht ist nun klar: Die Katze gehört dir, da dein Nachbar zu wenig Beweise hat. Auf dem Halsband steht klar deine Adresse. Dieser akzeptiert das Urteil wieder nicht und legt fristgerecht eine Beschwerde ein. Der Fall geht nun zum höchsten Gericht in der Schweiz.
4. Schritt: Bundesgericht
Wieder wird die Beschwerde deines Nachbars kontrolliert und bearbeitet. Das Bundesgericht beurteilt, ob das Recht bisher richtig angewandt wurde und die unteren Gerichte den Fall fair beurteilt haben. Im Fall des Kätzchens entscheidet das Bundesgericht: Das Obergericht hat richtig entschieden. Simba gehört dir. Dein Nachbar muss diesen Entscheid nun akzeptieren.
Ein letzter möglicher Schritt
Du hast dein Kätzchen nun wieder und dein Nachbar entschuldigt sich für sein Verhalten und bringt Kuchen als Versöhnungsgeschenk vorbei. Simba ist einfach zu süss und er habe dein Kätzchen nur für sich allein haben wollen. Er sagt, er habe den Bundesgerichtentscheid eigentlich weiterziehen wollen, aber das sei übertrieben gewesen. In gewissen Fällen – je nach Schweregrad – wäre das aber möglich, und zwar am Europäischen Gerichtshof in Luxemburg. Zum Glück sieht dein Nachbar davon aber ab. So ein Gericht kostet nämlich sehr viel und oftmals bezahlt jene Seite, die im Unrecht ist. Das hättest du für deinen Nachbarn ja nicht gewollt.