- Nach dem Streit um eine Nacktszene mit Schauspielerin Nastassja Kinski soll der Film «Falsche Bewegung» von Wim Wenders vorerst nicht mehr gezeigt werden.
- Er werde aus allen aktuellen Auswertungsformen zurückgezogen, teilte die Wim Wenders Stiftung mit.
- «Streaming-, TV- und Vertriebspartner werden angewiesen, den Film nicht mehr öffentlich zugänglich zu machen», heisst es von der Stiftung.
In der Mitteilung bat Wenders um Entschuldigung. «Als einziger der damals für ‹Falsche Bewegung› handelnden Verantwortlichen, der noch da ist, sehe ich, dass Nastassja Kinski damals hätte besser beschützt werden müssen. Dafür bitte ich Dich um Entschuldigung, Nastassja, ohne Wenn und Aber».
Die Reaktionen der vergangenen Tage hätten seinen Blick auf die damaligen Ereignisse geschärft, so Wenders weiter.
Es sei nötig, dass unsere Gesellschaft angemessene Umgangsweisen für strittige Filmwerke des 20. Jahrhunderts finde und sich neuen Lernprozessen und Perspektiven stelle. In dieser wichtigen Debatte werde die Wim Wenders Stiftung einen breiten Austausch suchen. «Erst […] nachdem wir eine einvernehmliche Lösung […] haben vorlegen können, werden wir den Film wieder freigeben.»
Worum es bei dem Fall geht
Hintergrund ist ein Streit um eine Filmszene im Film aus dem Jahr 1975, in der die damals 13-jährige Nastassja Kinski mit nacktem Oberkörper zu sehen ist. Die Schauspielerin bittet Regisseur Wenders seit Jahren, die rund zweiminütige Passage zu entfernen.
Der «Süddeutschen Zeitung» sagte Kinski kürzlich: «Obwohl ich mit 13 noch nicht so viel wusste, habe ich schon gemerkt, dass das nicht in Ordnung war.»
Was Wenders bisher sagte
Wenders hatte beim Deutschen Filmpreis am 29. Mai gesagt, er würde die Szene «heute nie mehr so machen». Seinem damaligen jungen Ich könne er aber keinen Vorwurf machen. Er habe nie etwas anderes machen wollen als Filme, «die den Zeitgeist treffen».
Zugleich stellte er die grundsätzliche Frage, wie mit problematischem Filmerbe umzugehen sei und ob Eingriffe im Nachhinein gerechtfertigt seien. «Kann man einen Film im Nachhinein kürzen?», fragte er bei der Gala in Berlin und bat die Deutsche Filmakademie um eine Debatte.
Kinskis Anwalt Christian Schertz hatte Wenders’ Rede als Versuch kritisiert, sich der persönlichen Verantwortung zu entziehen. Da Wenders ein Gespräch mit Kinski zu der Szene «bereits seit Jahren» verweigern würde, hatte der Anwalt vor der jetzigen Mitteilung von Wenders den Übergang zu formalen juristischen Schritten angekündigt.
Die Mitteilung des Filmemachers begrüsste er nun. «Sie ist allerdings auch längst überfällig gewesen», so Schertz. «Ich bedauere zudem, dass das erst in Folge des öffentlichen Drucks erfolgte.»
Mögliche Signalwirkung
Auch Filmwissenschaftlerin Annette Brauerhoch, mit der SRF noch vor der aktuellen Meldung der Wim Wenders Stiftung über den Fall gesprochen hat, begrüsst den Rückzug des Films. Sie gibt zu bedenken, dass man den Zeitgeist zwar aufrufen und zitieren, sich aber nicht mit ihm entschuldigen könne.
Zugleich verweist sie auf ein Spannungsfeld: Einerseits sei sie dagegen, die Szene aus dem Film herauszuschneiden, so Brauerhoch. Man verändere damit ein historisches Dokument: Wenders’ Film sei ein Beleg dafür, wie stark die Filmgeschichte von sexistischen Strukturen geprägt gewesen sei.
Andererseits könnte ein Herausschneiden der Szene Signalwirkung haben: Man würde damit anerkennen, dass Schauspielerinnen zentrale Beteiligte eines Films sind und mehr Mitspracherecht verdienen würden.