Worum geht’s?
Arbeitnehmer in Frankreich haben seit dem 1. Januar 2017 offiziell das «Recht auf Abschalten». Wer in einer Firma mit über 50 Angestellten arbeitet, kann sich darauf berufen.
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Abschalten bedeutet: Nach Feierabend müssen weder Mails gelesen, noch Anrufe beantwortet werden.
Das französische «Recht auf Abschalten» interessiert auch in der Schweiz. Rechtlich sind auch Schweizer Arbeitnehmer nicht dazu verpflichtet, während der Freizeit auf Geschäftsmails zu reagieren.
Trotzdem schalten nicht alle nach Feierabend ab. Wie eine Umfrage im Artikel «Französische Angestellte haben das Recht, offline zu sein» zeigt.
Warum ist’s interessant?
Das Resultat der Umfrage ist widersprüchlich. Einerseits sagen über 50 Prozent von sich, Mails nicht nach Feierabend zu lesen.
Andererseits wären über 60 Prozent bereit, in den Ferien einen Anruf der Chefin anzunehmen oder zurückzurufen. Gleichzeitig sagen über 60 Prozent von sich, dass sie selbst über ihre Erreichbarkeit bestimmen.
Trotzdem ist es nicht einfach, eine Mail oder einen Anruf einfach zu ignorieren. Damit man mit einem reinen Gewissen «abschalten» kann, braucht es eine klare Abmachung.
Das «Recht auf Abschalten» regt die Diskussion über die ständige Erreichbarkeit an. Idealerweise findet die Gesellschaft so gemeinsame Normen , wie weit Erreichbarkeit gehen kann oder darf.