In einer Motion verlangt die FDP-Fraktion im Grossen Rat, dass der Kanton Aargau per Ende 2018 aus der Vereinbarung austritt. Es sei nicht Aufgabe des Aargaus, die kulturellen Flaggschiffe anderer Kantone mitzufinanzieren. Quersubventionen seien grundsätzlich wo immer möglich abzulehnen, heisst es in der Begründung.
Bei einer Kündigung der seit 2010 bestehenden Vereinbarung würden Kultureinrichtungen in den Städten Zürich und Luzern 5,8 Millionen Franken pro Jahr aus dem Aargau verlieren. Der Kanton unterstützt in Zürich das Opernhaus, das Schauspielhaus und die Tonhalle sowie in Luzern das Kultur- und Kongresshaus (KKL), das Theater und das Sinfonieorchester.
«Wirtschafts- und kulturpolitisch wichtig»
Der Regierungsrat will von der FDP-Forderung nichts wissen. Der Kulturlastenausgleich sei ein integraler Bestandteil des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA). Der Aargau gehöre beim NFA zu den Empfängerkantonen. In diesem Jahr fliessen 225 Millionen Franken in die Staatskasse.
Zu den sieben NFA-Geberkantonen gehören gemäss Regierungsrat unter anderem die Kantone Zürich, Schwyz und Zug. Diese Kantone seien gleichzeitig Vertragspartner des Aargaus in der interkantonalen Kulturlastenvereinbarung.
Der Regierungsrat zählt jedoch nicht nur das Geld, sondern er erachtet den Kulturlastenausgleich «grundsätzlich auch aus wirtschafts- und kulturpolitischen Gründen als richtig».
Verbesserungspotential
Die überregionalen Kulturleistungen der urbanen Zentren Zürich und Luzern seien «ein Element der internationalen Wettbewerbsfähigkeit» des Wirtschaftsraums Zürich-Aargau-Zentralschweiz. «Zudem werden die Kulturinstitutionen auch vom Aargauer Publikum frequentiert», heisst es in der Stellungnahme weiter.
Der Regierungsrat hält die Vereinbarung indes für «verbesserungsfähig» und will mit Blick auf die Abgeltungsperiode 2019-2021 Verhandlungen aufnehmen. Der Vereinbarung sei in zwei wesentlichen Punkten nicht konform mit den bundesrechtlichen Vorgaben.
So hätten die Beitragskantone keine Mitsprachemöglichkeit bei jenen Faktoren, welche die anrechenbaren Kosten beeinflussten. Zudem fehle ein kohärentes System zum Ausgleich über alle Kantone hinweg.
Kündigungstermin vor Grossrats-Entscheid?
Ob der Grosse Rat noch in diesem Jahr über die FDP-Motion abstimmen wird, ist unklar. Eine Kündigung der Kulturlastenvereinbarung müsste bis zum 31. Dezember 2016 erfolgen.
Die Vereinbarung legt fest, dass diese unter Einhaltung einer Frist von zwei Jahren auf das Ende jeder Abgeltungsperiode gekündigt werden kann. Die aktuelle Abgeltungsperiode dauert von 2016 bis 2018.
Dass im Aargau der Druck auf den Kulturlastenausgleich steigt, hat vor allem mit der Schieflage des Kantonshaushalts zu tun. Der Regierungsrat rechnet ohne Steuererhöhung und weiteren einschneidenden Sparmassnahmen mit einem Defizit von bis zu 200 Millionen Franken im Jahr.