Die Tripartite Kommission TPK setzt sich aus Vertretern vom Kanton und von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite zusammen. Sie beobachtet im Kanton Aargau den Arbeitsmarkt und legt orts-, branchen- berufsübliche Löhne fest. Volkswirtschaftdirektor Urs Hofmann sagt gegenüber dem Regionaljournal Aargau Solothurn von Radio SRF: «Die Unternehmen sind grundsätzlich bemüht, sich korrekt zu verhalten».
Im Kanton Aargau bestehe eine hohe Kontrolldichte, sagte Markus Rudin, Leiter des kantonalen Amtes für Migration und Integration. Es werde eine wirkungsvolle Überprüfung der Lohn- und Arbeitsbedingungen bei Entsandten erzielt. Bei Aargauer Betrieben sei kein wiederholt missbräuchliches Lohndumping festgestellt worden.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind sich fast einig
Verstösse würden im Aargau konsequent sanktioniert, sagte Kurt Emmenegger, Präsident des Aargauischen Gewerkschaftsbundes. Die flankierenden Massnahmen seien ein gutes, aber verbesserungswürdiges Instrument gegen Lohndumping.
Auch Peter Lüscher, Geschäftsleiter der Aargauischen Industrie- und Handelskammer (AIHK), betonte, die flankierenden Massnahmen würden greifen und hätten sich bewährt. Es habe sich gezeigt, dass der aargauische Arbeitsmarkt von der Personenfreizügigkeit insgesamt nicht negativ beeinflusst werde. Missbräuchliche Lohnunterbietungen fänden höchstens in einzelnen Bereichen statt. Die AIHK stehe zu den flankierenden Massnahmen, halte einen weiteren Ausbau jedoch für nicht notwendig.
101 Verwaltungbussen im vergangenen Jahr
Das Amt für Migration und Integration sprach im vergangenen Jahr 101 Verwaltungsbussen und 375 informelle Mahnungen wegen Meldepflichtverstössen sowie 88 Verwaltungsbussen wegen Verstössen gegen Lohn- und Arbeitsbedingungen aus.
Zwei Entsendebetrieben wurde wegen schwerwiegender Verstösse gegen verbindliche Mindestlöhne ein Dienstleistungsverbot für die Schweiz auferlegt. Bei Entsendebetriebe handelt es sich Firmen mit Sitz in der EU, die ihre Arbeitnehmer für höchstens 90 Tage pro Jahr zur Arbeit in die Schweiz schicken.
In Branchen ohne allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsvertrag hat im Aargau die Tripartite Kommission (TPK) die Aufgabe, den Arbeitsmarkt zu beobachten sowie die orts- und branchenüblichen Löhne festzulegen. Gemäss TPK sind die Unternehmen grundsätzlich bemüht sind, sich korrekt zu verhalten.