Weil der 38-jährige Lenker beim Unfall ebenfalls ums Leben gekommen war, wurde das Strafverfahren gegen ihn eingestellt, wie die Staatsanwaltschaft Aargau am Donnerstag mitteilte. Damit ist der Fall strafrechtlich abgeschlossen.
Zu dem tragischen Selbstunfall war es am frühen Morgen des 26. September 2015 gekommen. Fünf Männer im Alter zwischen 23 und 39 Jahren starben. Zwei Frauen im Alter von 24 und 34 Jahren wurden schwer verletzt.
Vor dem Unfall an jenem Samstag kurz nach 3 Uhr hatten sich die Personen in einer Bar in Rheinfelden aufgehalten. Sie wollten zur Wohnung eines Mannes fahren, der beim Unfall tödlich verletzt wurde.
Sieben Personen in einem Auto
Der VW Golf, in dem die sieben Personen sassen, kollidierte auf der Waldstrasse, die zu einem Wohnquartier führt, in einer leichten Kurve mit einer Laterne und prallte schliesslich in einen Baum. Das Fahrzeug fing Feuer.
Gemäss Staatsanwaltschaft zeigt das verkehrstechnische Gutachten, dass der Lenker auf der geraden Strecke der Alten Saline mit stark übersetzter Geschwindigkeit in die leichte Linkskurve fuhr. Die Geschwindigkeit betrug zwischen 92 km/h und 102 km/h. Erlaubt sind auf dieser Strecke höchstens 40 km/h.
Den Anprall an die Strassenleuchte erfolgte laut Gutachten mit 87 km/h bis 96 km/h, bevor das Auto mit mindestens 80 km/h gegen den Baum prallte. Aufgrund der gleichmässig verlaufenden Reifenspuren aus der Kurve schliesst die Staatsanwaltschaft ein Ausweichmanöver aus. Keiner der Mitfahrenden habe ins Lenkrad gegriffen.