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Wohnblock in Aarburg
Legende: Die kantonale Asylunterkunft in Aarburg wird zum Fall für das Bundesgericht. Keystone

Aargau Solothurn Asylunterkunft: Aarburg zieht weiter vor Bundesgericht

Die Gemeinde Aarburg kämpft weiter gegen die kantonale Asylunterkunft an der Lindengutstrasse: Eine Beschwerde gegen die Umnutzung der Wohnblöcke ist vor Verwaltungsgericht gescheitert. Der Gemeinderat zieht nun weiter vor Bundesgericht.

Die Gemeinde Aarburg wehrt sich weiter gegen die Umnutzung von zwei Mehrfamilienhäusern in eine Asylbewerberunterkunft. Weil das Aargauer Verwaltungsgericht eine Beschwerde der Gemeinde abgewiesen hatte, zieht der Gemeinderat den Fall vors Bundesgericht.

Braucht es eine Baubewilligung?

Der Gemeinderat sei weiterhin davon überzeugt, dass die Liegenschaften ohne eine gültige Baubewilligung für eine Nutzungsänderung nicht durch Asylsuchende bezogen werden dürfe, heisst es in einer Mitteilung vom Montag. Eine derart grosse Unterkunft gehöre nicht in ein dicht besiedeltes Wohngebiet und entspreche nicht der Zonenkonformität.

Der Streit zwischen der Gemeinde und dem Kanton Aargau schwelt seit mehr als einem Jahr. Der kantonale Sozialdienst hatte zwei Wohnhäuser mit 14 Wohnungen gemietet und wollte darin bis zu 90 Asylbewerber unterbringen. Seither bekämpft die Gemeinde das Projekt erfolglos:

  • Gemeinderat verfügt Nutzungsverbot
  • Baudepartement hebt Nutzungsverbot auf
  • Gemeinde macht Beschwerde beim Verwaltungsgericht
  • Verwaltungsgericht weist Beschwerde ab

Die Begründung des Verwaltungsgerichts liegt Radio SRF vor: Zusammengefasst hält das Gericht fest, dass die Nutzung der Liegenschaft als Asylunterkunft und die «gewöhnliche» Nutzung als Wohngebäude kein baurechtlicher Unterschied darstelle. Die Wohnungen würden immer noch als Wohnungen genutzt.

Wohnung ist Wohnung: Mit oder ohne Asylsuchende

Ob Asylsuchende oder andere Personen darin leben, mache keinen Unterschied. Damit hält das Verwaltungsgericht die Asylunterkunft für zonenkonform. Es führt in seiner Begründung auch aus, dass viele andere Asylheime in Wohnzonen beheimatet seien.

Der Gemeinderat hält an seiner Position aber fest. Er bleibe weiterhin aktiv und gehe den eingeschlagenen Weg weiter, heisst es in der Mitteilung der Gemeinde vom Montag. Der Schritt ans Bundesgericht sei eine logische Konsequenz. Gleichzeitig würden die laufenden Gespräche mit dem Kanton weitergeführt und ausgebaut.

Asylbewerber bereits eingezogen

Trotz des Rechtsstreites waren die ersten Asylbewerber vor rund einem Jahr in die beiden zusammengebauten Mehrfamilienhäuser eingezogen. In den Monaten danach folgten weitere.

Der Gemeinderat und ein Teil der Bevölkerung wehrten sich gegen die Unterkunft, weil die Gemeinde bereits vorher über 30 Asylbewerber aufgenommen hatte - doppelt so viel, wie sie gemäss kantonalem Verteilschlüssel einquartieren musste.

Der Gemeinderat fürchtet auch die hohen Sozialkosten, die auf die Gemeinde in ein paar Jahren zukommen. Bereits heute beträgt der Ausländeranteil in Aarburg 42 Prozent.

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