SP, CVP, Grüne, BDP, GLP und EVP stimmten im Grossen Rat am Dienstag für die Anpassung. SVP und FDP lehnten die Vorlage ab. Der Aargauer Regierungsrat hatte dem Parlament die Anpassung im entsprechenden Dekret beantragt. Dies begründete er damit, dass die Eigenmietwerte gemäss Steuergesetz mindestens 60 Prozent der Marktwerte betragen müssen.
Nicht alle Gemeinden trifft es gleich
Eine im Juli 2014 durchgeführte Markterhebung im Kanton Aargau ergab, dass der Wert von 60 Prozent um durchschnittlich mehr als 5 Prozent unterschritten wird. In 130 Gemeinden liegt der Wert unter 55 Prozent. Bei weiteren 83 Gemeinden liegen die Eigenmietwerte innerhalb der Toleranzgrenze von plus/minus 5 Prozent.
Der Unterschied zwischen dem Eigenmiet- und dem Marktwert der selbstbewohnten Liegenschaften ist also nicht in allen Gemeinden gleich gross. Daher wurde für jede Gemeinde ein individueller Zu- oder Abschlagsfaktor bestimmt. Das Ziel ist, dass der durchschnittliche Eigenmietwert in jeder Gemeinde im gesamtkantonalen Durchschnitt einem Wert von 60 Prozent entspricht.
CVP und SP folgen der Regierung
Die Zu- und Abchläge im Überblick
Für die Erhöhung der Eigenmietwerte sprachen sich CVP, BDP, GLP, EVP sowie SP und Grüne aus. Die Sprecher der Parteien wiesen darauf hin, dass die Anpassung dem Steuergesetz entspreche. Die bürgerlichen Befürworter übten jedoch grundsätzliche Kritik am Eigenmietwert.
SP und Grüne wiesen auf die Steuergleichheit zwischen Hauseigentümern und Mietern hin. Es werde niemand ungerechtfertigt zur Kasse gebeten. Die Anpassung sei eine Notwendigkeit, um die Vorgabe des Gesetzes zu erfüllen.
SVP und FDP fanden kein Gehör
Gegen die Erhöhung der Eigenmietwerte machten SVP und FDP mobil. Bei einen Nein gegen die Erhöhung passiere gar nichts, hiess es bei der SVP. Der Aargau solle selbstbewusst entscheiden und die «Bestrafung der Hauseigentümer» ablehnen.
Es handle sich um eine «Goldesel-Steuer für den Staat», weil die Hypothekarzinsen derzeit so tief seien. Die Anpassungen seien einzig finanzpolitisch motiviert, kritisierte die Freisinnigen, welche die Vorlage mehrheitlich ablehnten.
Gleichbehandlung von Mieter und Eigentümmer
Finanzdirektor Roland Brogli (CVP) sagte, das Steuergesetz bedinge zwingend eine Anpassung der Eigenmietwerte. Es handle sich nicht um eine «eigentliche Steuererhöhung». Vielmehr gehe es darum, die seit 2001 geltende Regelung umzusetzen.
Das Bundesgericht schreibe einen Eigenmietwert von mindestens 60 Prozent des Marktwertes vor, hielt Brogli fest. Mieter und Eigentümer müssten steuerlich grundsätzlich gleich behandelt werden.