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Aargau Solothurn Fussgängerstreifen im Aargau flächendeckend überprüft

Im Rahmen des Handlungsprogramms Fussgängerstreifen wurden alle 1500 Fussgängerstreifen und 100 Querungsstellen auf den Kantonsstrassen überprüft. Um die Sicherheit zu erhöhen haben die Gemeinden in Zusammenarbeit mit dem Kanton erforderliche Massnahmen ergriffen.

Mit dem Handlungsprogramm Fussgängerstreifen 2012 wurden die Fussgängerstreifen und Querungsstellen auf den Kantonsstrassen erfasst und analysiert. Aufgrund von sicherheitsrelevanten Kriterien (Anzahl Unfälle, Ausrüstung der Querungsstelle und so weiter) ist für jeden Fussgängerstreifen und jede Querungsstelle eine Abschätzung und Priorisierung des Handlungsbedarfs erfolgt.

Ziel war es, noch vor dem Herbst 2013 die Verkehrssicherheit für die Fussgängerinnen und Fussgänger an den Fussgängerstreifen auf den Kantonsstrassen zu erhöhen. Nun sollen in den nächsten 5 bis 15 Jahren je nach Priorität die entsprechenden Querungsstellen mit baulichen Massnahmen saniert werden. Die nötigen Massnahmen werden gemeinsam mit den Gemeinden erarbeitet und in einem Umsetzungsprogramm des Kantons festgelegt.

Gleiche Kriterien bei Gemeinde- und Kantonsstrassen

Die Gemeinden wurden über das Handlungsprogramm Fussgängerstreifen im Sommer 2012 informiert. Eine Auswertung der Rückmeldungen der Gemeinden zeigte, dass als Reaktion darauf Fussgängerstreifen rasch optimiert wurden.

Farblich verblasste Fussgängerstreifen, wie hier in Würenlingen, sollten nach der Prüfung neu gemalt werden.
Legende: Farblich verblasste Fussgängerstreifen, wie hier in Würenlingen, sollten nach der Prüfung neu gemalt werden. Keystone

Dabei wurden vorwiegend die Markierungen erneuert, fehlende Signale ergänzt oder die Querungsstellen im Rahmen von Strassenprojekten baulich optimiert. Für die Zusammenarbeit und die Umsetzung der verkehrstechnischen Massnahmen bei Fussgängerstreifen bedankt sich der Kanton bei den Gemeinden.

Für Fussgängerstreifen auf Gemeindestrassen sind die Gemeinden verantwortlich. Als Aufsichtsbehörde ist der Kanton darauf angewiesen, dass bei der Beurteilung der Fussgängerstreifen auf den Gemeindestras-sen dieselben Kriterien wie auf den Kantonsstrassen angewendet werden.

Rücksichtsvolles Verhalten von allen gefordert

Das Bauen von sicheren Anlagen allein genügt nicht. Ebenso wichtig ist das rücksichtsvolle Verhalten an Fussgängerstreifen von allen Beteiligten. Die Strasse soll mit der nötigen Vorsicht überquert werden, das heisst, die Fussgängerinnen und Fussgänger sollen sich sichtbar machen und darauf achten, dass sie Blickkontakt mit den anderen Verkehrsteilnehmenden herstellen.

Das gilt insbesondere in der kommenden Jahreszeit, in welcher die Tage kürzer werden und sich die Wetter- und Lichtverhältnisse verschlechtern könen.

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