Verurteilt wurden die Fussball-Hooligans wegen Landfriedensbruchs, einige zudem wegen des Verstosses gegen das Vermummungsverbot. Die Strafbefehle mit 60 bis zu 120 Tagessätzen sind noch nicht rechtskräftig. Die Aargauer Staatsanwaltschaft bestätigte am Dienstag einen Vorabbericht von Tele M1.
Die Staatsanwaltschaft sprach drei der neun Geldstrafen unbedingt aus. Drei Anhänger des FC Basel erhoben laut der Sprecherin bereits Einsprache gegen ihren Strafbefehl. Ein weiterer Anhänger des FC Basel wird angeklagt.
Unmittelbar nach dem Schlusspfiff beim Match zwischen dem FC Aarau und dem FC Basel war es am 15. Mai 2014 im Stadion Brügglifeld zu wilden Szenen gekommen. Basler Fans und Hooligans stürmten nach dem Sieg und dem Meisterschaftsgewinn das Spielfeld.
Sie zündeten Pyro-Fackeln an und warfen Gegenstände in den Sektor der Aarauer Fans. Vermummte Randalierer suchten die Konfrontation.