Grund für die Panne ist laut der Gemeindekanzlei ein Fehler im Computersystem. Zehn Prozent der Stimmberechtigten seien betroffen von der Panne mit den Unterlagen zu den eidgenössischen Abstimmungen vom 25. September.
Einige Druckaufträge wurden doppelt ausgeführt, wie die Gemeindekanzlei mitteilte. Die Unterlagen in zweifacher Ausführung erhielten Stimmberechtigte, deren Nachnamen mit A oder B beginnt. Sie werden gebeten, einen Stimmrechtsausweis entweder zu vernichten oder der Gemeindekanzlei abzugeben.
Am Abstimmungswochenende werde das Wahlbüro mit einer Kontrollliste sicherstellen, dass nicht doppelt abgestimmt werden könne, heisst es in der Mitteilung weiter.
Reiche jemand einen Stimmrechtsausweis allenfalls zweimal ein, so wären beide Stimmabgaben ungültig. Dieses Vorgehen sei mit der Staatskanzlei abgesprochen. Die Gemeindekanzlei hat nach eigenen Angaben Massnahmen ergriffen, damit sich ein doppelter Versand nicht wiederholt.