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Aargau Solothurn Kanton Solothurn: Pauschalbesteuerung bleibt

Im Kanton Solothurn gibt es auch weiterhin die Pauschalbesteuerung für reiche Ausländer. Das entschied der Kantonsrat am Mittwoch. Er lehnte einen Vorstoss der Juso ab.

 Im Kanton Solothurn bleibt die Pauschalsteuer für reiche Ausländer bestehen. Der Kantonsrat hat am Mittwoch einen Volksauftrag der Jungsozialisten (Juso) zur Abschaffung der Besteuerung nach Aufwand mit 61 zu 29 Stimmen für nicht erheblich erklärt.

Gegen die Abschaffung der Pauschalsteuer sprachen sich FDP, SVP und CVP aus. Für das Anliegen der Juso machten sich die Ratslinke zusammen mit Vertretern der Grünliberalen und der EVP stark. Die Pauschalsteuer sei unfair und widerspreche der Steuergerechtigkeit, hiess es.

Der Regierungsrat und die bürgerliche Mehrheit stellten sich auf den Standpunkt, die Pauschalbesteuerung spiele bisher im Kanton eine völlig untergeordnete Rolle. Es seien nie mehr als eine Handvoll Personen nach dieser Methode veranlagt worden.

Nachdem Zürich und die beiden Basel die Aufwandbesteuerung auf kantonaler Ebene abschafften, könnte sich gemäss Regierungsrat eine bescheidene Zunahme im Kanton Solothurn ergeben.

Auf Bundesebene ist seit Oktober eine Volksinitiative zur Abschaffung der Pauschalsteuer hängig. Die Alternative Liste lancierte die Initiative «Schluss mit den Steuerprivilegien für Millionäre». Gewerkschaften und Grüne unterstützen das Begehren.

Solothurner Volksauftrag

Im Kanton Solothurn hatten die Juso ihren Volksauftrag «Keine Extrawürste: Pauschalbesteuerung abschaffen» im September mit 303 Unterschriften bei der Staatskanzlei eingereicht. Mit einem Volksauftrag haben 100 Solothurner Stimmberechtigte gemäss Kantonsverfassung das Recht, dem Kantonsrat schriftlich einen Antrag zu stellen.

Mit der Eingabe kann grundsätzlich das Gleiche verlangt werden, was auch die Parlamentsmitglieder mit einem Auftrag fordern können.

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