Der Antrag der SVP, den Betrag auf 24'000 Franken zu verdoppeln, fand im Parlament am Dienstag keine Mehrheit. Der nun beschlossene Höchstabzug von 12'000 Franken ist mit der Bundessteuer harmonisiert. Der Abzug führt zu Mindereinnahmen beim Kanton und Gemeinden von je rund drei Millionen Franken.
Der Kanton Aargau muss sein Steuergesetz aus dem Jahr 2012 anpassen, um fünf Änderungen in zwei Bundesgesetzen zu übernehmen. Der Grosse Rat hiess die Revision nach langer Diskussion einstimmig gut.
Steuerfreier Feuerwehrsold bis 10'000 Franken
Feuerwehrleute müssen im Aargau ihren Sold bis zu 10'000 Franken pro Jahr nicht als Einkommen versteuern. Das beschloss der Grosse Rat mit 76 zu 46 Stimmen. Den Vorschlag hatten FDP und BDP gemacht.
Der Antrag der Regierung auf einen Freibetrag von 5000 Franken fand keine Mehrheit, ebenso der Antrag der SVP auf 15'000 Franken. Es sei immer schwieriger, genügend Feuerwehrleute zu finden, argumentierten die Befürworter der höheren Freibeträge. Das Milizsystem und der Einsatz für das Gemeinwohl müssten gefördert werden.
Es gehe auch hier um eine Harmonisierung, sagte Finanzdirektor Roland Brogli (CVP). 18 Kantone würden die Freigrenze von 5000 Franken kennen. Im Aargau gibt es gemäss Steueramt nur eine verschwindend kleine Zahl von Feuerwehrleuten mit einem Sold von über 5000 Franken pro Jahr.