Die zwei Massnahmen zur Straffung des Baubewilligungsverfahrens sind:
- Nur noch zwei statt drei Instanzen im Einspracheverfahren.
- Verbot von Einsprache-Sponsoring durch anonyme Geldgeber.
Man sei bereit, eine Auslegeordnung vorzulegen, schreibt der Regierungsrat in seiner Antwort vom Freitag zu einer Motion der FDP-Grossräte Lukas Pfisterer und Thierry Burkart. Die beiden Politiker stören sich daran, dass vom Volk bewilligte Projekte durch Einsprachen verzögert werden.
Der Rechtsschutz dürfe nicht missbraucht werden, um unterlegene politische Opposition immer wieder vorzubringen. Die beiden Politiker sehen «Missbräuche des Rechtsschutzes zulasten der Demokratie».
Für Unmut sorgen konkret etwa die Einsprachen gegen das Fussballstadion Aarau, gegen die Umfahrung Mellingen oder die Südwestumfahrung Brugg.
Keine Einsprachen mehr bei der Regierung
Als Ausweg sieht der Regierungsrat eine Verkürzung des Instanzenweges auf zwei Stufen und ein Verbot der Prozessfinanzierung durch anonyme Drittpersonen. Er erklärt sich bereit, die Motion entgegenzunehmen. Die notwendigen Änderungen sollen bei der nächsten Teilrevision des kantonalen Baugesetzes umgesetzt werden.
Bei Einsprachen gegen Bauprojekte gibt es im Aargau vor dem Bundesgericht derzeit drei Instanzen. Das sind der Gemeinderat, der Regierungsrat und das Verwaltungsgericht.Der Vorschlag sieht vor, dass die Vorbereitungsarbeiten des Rechtsdienstes des Regierungsrates mit dem heutigen Verwaltungsgericht zu einer einzigen Instanz zusammengeführt werden.