Um den Betrieb des Flughafens Zürich nicht zu beeinträchtigen, müssen die Flüge östlich der Linien Wohlen, Brugg und Unteres Aaretal nachts stattfinden, wie das kantonale Departement Bau, Verkehr und Umwelt (BVU) am Dienstag mitteilte. Gemäss Auflage der Flugsicherung skyguide müssten die Überflüge zwischen 23.30 und 2.00 Uhr durchgeführt werden.
Kein Aprilscherz
Geplant seien die Flüge in den nächsten zehn Tagen. Bei Nebel oder starker Bewölkung könne nicht geflogen werden. Die Ankündigung der nächtlichen Überflüge sei kein Aprilscherz, hiess es auf Anfrage beim BVU. Rund zwei Drittel des Kantonsgebiets sind bereits tagsüber mit einem Kleinflugzeug überflogen worden.
Dabei erfasst das Kleinflugzeug mit ungefährlichen Laserimpulsen die Wald- und Geländestruktur. Die so erhobenen Daten dienen der Planung der Waldbewirtschaftung und sind Grundlage für Naturschutzmassnahmen.