Die Einführung eines kantonsweit einheitlichen Basispreises für Spitalbehandlungen auf den 1. Januar 2015 sei verfrüht, heisst es in einer Botschaft der Aargauer Regierung an den Grossen Rat. Das Fallpauschalensystem könne noch nicht alle Kostenunterschiede zwischen grossen und kleinen Spitälern richtig widergeben.
Der Aargauer Grosse Rat hatte 2011 mit dem neuen Spitalgesetz eigentlich beschlossen auf Anfang 2015 im ganzen Kanton einheitliche Tarife für Spitalbehandlungen einzuführen.
Dagegen hatten sich die grösseren Spitäler allerdings zur Wehr gesetzt. Nun gibt die Regierung dem Druck nach und verzichtet vorerst auf den Einheitstarif, wie der Regierungsrat am Freitag bekannt gab.
Unterschiedliche Tarife nötig
Auch die Gesellschaft, welche für die Umsetzung der Fallpauschalen in der Schweiz zuständig ist (SwissDRG AG) habe schon mehrfach festgehalten, dass unterschiedliche Basispreise nach wie vor notwendig seien. Es komme auf die Leistungsstruktur der Spitäler an.
Nur mit unterschiedlichen Basispreisen könne eine sachgerechte Vergütung pro Fall erreicht werden, schreibt die Regierung dazu. Konkret bedeutet dies für den Kanton Aargau, dass die Basispreise der Kantonsspitäler Aarau und Baden sowie diejenige der Hirslanden Klinik Aarau derzeit weiterhin höher sein müssen, als jene der Regionalspitäler.
«Eine einfache Geburt zum Beispiel ist als Eingriff zwar für alle Spitäler gleich aufwändig. Trotzdem sind die realen Kosten in einem Kantonsspital höher als in einem Regionalspital. Denn das Kantonsspital beschäftigt zum Teil besser ausgebildetes Personal oder hat aufwändigerere Operationssäle. Diese Kosten müssen ebenfalls gedeckt sein», erklärt Robert Rhiner vom Aargauer Gesundheitsdepartement auf Anfrage von Radio SRF.
Auch andere Kantone hätten auf Grund des noch unbefriedigenden nationalen Fallpauschalensystems noch unterschiedliche Basispreise, so die Regierung. Der Kanton Solothurn im Vergleich habe hier weniger Probleme, da die Spitallandschaft einheitlicher sei, erklärt Robert Rhiner.
Gesetzesänderung retour
Da die Regierung also weiterhin zwei unterschiedliche Basispreise für die Spitäler anwenden will, muss das neue Spitalgesetz von 2012 erneut angepasst werden. Dazu stellt die Regierung nun den Antrag an den Grossen Rat, welcher darüber im August beraten soll, damit die Gesetzesänderung per Anfang 2015 in Kraft treten kann.