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Aargau Solothurn Schütze von Zuchwil wegen mehrfachen versuchten Mordes angeklagt

Der heute 23-jährige Mann, der am 18. Juni 2012 im solothurnischen Zuchwil mehrmals auf seine Ex-Freundin schoss, ist wegen versuchten Mordes in vier Fällen angeklagt worden. Vor dieser Tat und danach wollte er zwei weitere Frauen umbringen, wie die Ermittlungen ergaben.

Der Mann feuerte damals auf offener Strasse mehrmals auf die Frau. Eine Drittperson konnte die lebensgefährlich verletzte Frau in ein Gebäude in Sicherheit bringen. Dieser Mann war 2013 für den Prix Courage des Beobachters nominiert.

Nach der Tat flüchtete der Schütze zunächst, konnte aber wenig später festgenommen werden. Die Ermittlungen ergaben, dass der Mann am gleichen Tag in Olten einen weiteren Mord plante. Er war dort mit einer anderen Frau verabredet, die er ebenfalls erschiessen wollte. Weil er auf dem Weg von der Polizei verhaftet wurde, blieb es bei der Mordabsicht.

Die Solothurner Staatsanwaltschaft wirft dem Mann zudem einen dritten Mordversuch vor. Im Juni 2009 hatte sich der Angeklagte bewaffnet zur Wohnung einer Frau in Oberbipp BE begeben. Da die Frau die Türe nicht öffnete, blieb es auch hier beim Versuch.

Drei Beziehungsdelikte

Die Staatsanwaltschaft geht im Zusammenhang mit den Mordversuchen an den drei Frauen von Beziehungsdelikten aus, wie sie am Dienstag mitteilte. Ebenfalls als versuchter Mord wertet die Staatsanwaltschaft die Schüsse auf den Mann, der am 18. Juni 2012 der angeschossenen Frau zu Hilfe eilte und sie rettete. Der Retter blieb unverletzt.

Der Mann gibt die Schussabgabe vom 18. Juni 2012 zu, verneint jedoch, mit Tötungsabsicht gehandelt zu haben. Er bestreitet die vorgeworfenen Mordversuche. Er befindet sich im vorzeitigen Massnahmenvollzug. Der Termin der Gerichtsverhandlung steht noch nicht fest.

Audio
Anklage gegen Schützen von Zuchwil, Medienbeauftragte der Solothurner Staatsanwaltschaft, Cony Zubler, im Interview (3.12.2013)
03:31 min
abspielen. Laufzeit 3 Minuten 31 Sekunden.

Längere Freiheitsstrafe

Der Angeklagte wird wohl zu einer längeren Freiheitsstrafe verurteilt. Für Mord sehe das Gesetz zwischen 10 Jahren Freiheitsstrafe und lebenslänglich vor, sagte Cony Zubler, die Sprecherin der Solothurner Staatsanwaltschaft auf Anfrage.

Der Tatbestand des versuchten Mordes reduziere zwar dieses Strafmass. Strafverschärfend komme aber hinzu, dass es sich um vier Fälle handle. Den genauen Antrag wird die Staatsanwaltschaft erst bei der Verhandlung bekanntgeben.

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